Förderungen

Förderungsmöglichkeiten

Die Blaues Haus Stiftung vergibt Stipendien und Projektförderung in den Bereichen Kultur, Kunst, Bildung und Völkerverständigung.

Stipendien

Folgende Stipendien werden vergeben:
Das Stipendium für Studierende und Graduierte
Das Stipendium für Kulturschaffende

Das Stipendium für Studierende und Graduierte soll diese finanziell unterstützen, Zuschüsse für ihre Abschlussarbeit und/oder eine Forschungsreise über einen Zeitraum bis zu 3 Monaten zu ermöglichen. Gefördert werden Studierende und Graduierte unter 35 Jahre.

Das Stipendium für Kulturschaffende dient der Unterstützung kultureller und künstlerischer Arbeitsvorhaben. Das Stipendium soll Kulturschaffende finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu 6 Monaten verstärkt kulturell und künstlerisch tätig zu sein, neue Impulse zu sammeln bzw. eine Studienreise über die Themen ihrer Arbeit zu ermöglichen.

Erhalten können es Kulturschaffende, die bereits Veröffentlichungen in mindestens einem anerkannten Medium (nicht Selbstverlag) haben.

Projektförderung

Im Bereich Projektförderung können Kulturschaffende Fördergelder für Projekte, deren Ideen mit den inhaltlichen Förderzielen und der Zweckbestimmung der Stiftung vereinbar sind, beantragen.

Anhand des Projektantrages wird das zuständige Gremium der Stiftung entscheiden, ob Stipendien oder Fördermittel zum Projekt vergeben werden.

Fristen und Hinweise zur Antragstellung

Für die vorgenannten Förderungen gibt es keine Einreichfristen. Antragsteller können Ihren Antrag jederzeit einreichen. Unter unseren Richtlinien erfahren Sie, wie der Antragsprozess verläuft und welche Unterlagen wir benötigen.

Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, erfahren Sie in der Regel spätestens zwölf Wochen nach Antragstellung per E-Mail.