Richtlinie
Richtlinie zur Vergabe von Förderungen und Stipendien
1. Ziele der Förderung
Die Blaues Haus Stiftung mit Sitz in Hannover (im Folgenden „Stiftung“ genannt) hat im Rahmen ihrer Satzung als Zweck die Förderung der Kultur, Kunst, Bildung und Völkerverständigung.
Die Stiftung ist parteipolitisch, konfessionell, herkunfts- und geschlechts- neutral. Alle in dieser Richtlinie erfassten Inhalte gelten – unabhängig von ihrer sprachlichen Bezeichnung – in gleicher Weise für Personen jeglicher geschlechtlichen Zuordnung.
Die Blaues Haus Stiftung will durch die Vergabe der Stipendien den begabten Studenten, Graduierten und Kulturschaffenden, die als wichtige zivilgesellschaftliche Akteure agieren, Begegnung und Erfahrungen mit anderen Menschen und Gesellschaften ermöglichen und somit die Bedeutung von kultureller Vielfalt erlebbar und kommunizierbar machen. Durch die Erweiterung der Wahrnehmungs-Möglichkeiten und -Horizonte werden bei Menschen kulturelle und künstlerische Ideen angeregt und somit ein Beitrag bei der Bildung einer pluralistischen Meinungskultur und Völkerverständigung geleistet.
2. Antragstellung für Förderungen und Stipendien
Jedes Projekt hat seinen Ursprung in einer Idee oder Vision. Somit startet auch jede Förderung eines Projektes mit einer guten Idee und einer Planung.
Die Stiftung prüft zunächst, ob die Idee mit den inhaltlichen Förderzielen und der Zweckbestimmung der Stiftung vereinbar ist und ob die rechtlichen Voraussetzungen etwa in Bezug auf die Gemeinnützigkeit des Projektes erfüllt sind.
Vor einer positiven Entscheidung des zuständigen Gremiums der Stiftung, muss der Antragsteller seine Ziele und Zielgruppen sowie die geplante Wirkung seines Projektes definieren. Dazu muss er einen Projektentwurf („Draft“) einreichen. Bei Bedarf unterstützen Mitarbeiter der Stiftung den Antragsteller dabei, seine Vorstellung zu konkretisieren und begleiten diesen bei der Antragstellung.
Bewerbungen (Anträge für Förderungen und Stipendien) sind vom Antragsteller per E-Mail an
einzureichen.
3. Bewerbungsunterlagen
Folgende Pflichtdokumente sind der Bewerbung der Stipendien und der Projektförderungen beizufügen:
- Ausgefülltes Antragsformular inklusive der Beschreibung des Projektvorhabens
- Ein tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild und einem persönlichen Anschreiben, aus dem die individuelle Förderungswürdigkeit des Bewerbers hervorgeht.
- Mindestens eine qualifizierte Empfehlung von einer wissenschaftlich oder kulturell anerkannten Einrichtung oder Person
- Bis zu 5 aussagekräftige Arbeitsbeispiele des Antragstellers
4. Auswahlkriterien und Auswahlverfahren
Die Stipendien und Zuschüsse richten sich in erster Linie an Studenten, Graduierte und/oder an Kulturschaffende, die durch ihre Tätigkeiten dem Satzungszweck der Stiftung entsprechende Werte vermitteln, den Dialog in der Gesellschaft fördern und einen Beitrag zu den Bereichen des Stiftungszwecks leisten.
Die Auswahl durch den Vorstand der Stiftung mit Zustimmung des Kuratoriums entsprechender begabter Studierenden, Graduierten und/oder Kulturschaffenden orientiert sich dementsprechend an folgenden vorrangigen Schwerpunkten:
Intellektuelle Fähigkeiten
- Allgemeinbildung
- Fachliche Qualifikation
- Fachliche Kompetenz
Wertorientierung
- Aufgeschlossene Grundhaltung
- Toleranz
- Selbständiges und kritisches Denken
Persönlichkeit
- Integrität
- Motivation
- Interesse
- Potenziale
- Kommunikationsfähigkeit
Soziales Engagement
- Ehrenamtliche Tätigkeiten oder vergleichbares Engagement
Nach den vorgenannten Kriterien wird Auswahlentscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung der Bewerber bzw. deren Projekte und/oder Stipendien getroffen.
Der Vorstand entscheidet zunächst anhand der vorliegenden Unterlagen. Darüber hinaus kann der Bewerber zu einem persönlichen Einzelgespräch (in Präsenz oder virtuell/digital) eingeladen werden.
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung trifft der Vorstand daraufhin mit Zustimmung des Kuratoriums.
Gründe für die Zuteilung oder Ablehnung eines Stipendiums und/oder einer Projektförderung werden nicht mitgeteilt.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung und/oder Mittel der Stiftung besteht generell nicht. Ein Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheidung durch die Stiftung besteht nicht.
5. Finanzielle Förderung/Stipendien
Finanzielle Leistungen werden in der Regel als wöchentliche oder monatliche Stipendien bzw. Zuschüsse gewährt.
Der Förderungsbetrag bei Studenten und Graduierten beträgt derzeit im Höchstfall 250,00 Euro pro Woche.
Der Förderungsbetrag bei Kulturschaffenden beträgt derzeit im Höchstfall 350,00 Euro pro Woche.
Gegebenenfalls können auch Kostenübernahmen der An- und Abreise und/oder ein Pauschalbetrag für Sachkosten beantragt werden.
Bei der Projektförderung wird anhand des Projektantrags die Förderhöhe entschieden.
Ein Rechtsanspruch auf die genannten Leistungen besteht ebenfalls nicht.
6. Abschlussbericht und Schlussbestimmung
Am Ende der Förderung legen die geförderten Personen (Stipendiaten bzw. Projekte) der Stiftung unaufgefordert einen Abschlussbericht (max. 5 DIN A4 Seiten) vor, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Förderung.
Dieser Bericht wird in den Jahresbericht des Vorstandes der Stiftung aufgenommen. Die Verfasser des Berichtes erklären mit Abgabe ihres Antrages bereits ihre Zustimmung zur Veröffentlichung dieses Berichts (inklusiv evtl. beinhaltendem Bildmaterials) in Publikationsmedien (Print & TV-Medien, Internet-Auftritt und social-media-Plattformen) der Stiftung, sowie im Besitz aller dafür notwendigen Urheberrechte und Bildrechte zu sein.
Nach Vorlage der Unterlagen verleiht die Stiftung ein Zertifikat über die erfolgte Förderung.